Als Patient haben Sie Anspruch auf eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung. Alle notwenigen Leistungen für Ihre Behandlung trägt die Krankenkasse. Sie haben aber die Möglichkeit, folgende Leistungen, die über das Maß der von den Krankenkassen übernommenen Leistungen hinausgehen, gegen besondere Berechnung zu vereinbaren und in Anspruch zu nehmen:
- Die persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder dessen Vertreter
Die Sie behandelnden Chefärzte (nicht nur der Chefarzt der Abteilung, in der Sie untergebracht sind) sowie Institutsärzte außerhalb des Krankenhauses, die bei Ihrer Behandlung tätig werden, rechnen diese Leistungen eigenständig mit Ihnen ab.
- Die Komfortleistung "Bessere Unterkunft" im Behandlungszentrum Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen
Obwohl Sie bei uns einen hohen Standard in der Unterbringung genießen – fast alle Zimmer sind als Zwei-Bett-Zimmer ausgelegt – haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ansprüchen an einen höheren Komfort entsprechend, z. B. die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer zu wählen.
- Die Komfortleistung Ein-Bett-Zimmer oder Zwei-Bett-Zimmer im Behandlungszentrum Paracelsus-Klinik Marl
Im Behandlungszentrum Paracelsus-Klinik werden Drei-Bett-Zimmer als Regelleistungszimmer angeboten. Ausnahme bildet hier die geburtshilfliche Abteilung, in der standardmäßig moderne Zwei-Bett-Zimmer vorgehalten werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, in modernen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern mit gehobenem Service untergebracht und verpflegt zu werden. Bitte informieren Sie sich in unserer Patienteninformation/ Wahl-leistungszuschläge für Ein- und Zweibettzimmerleistungen.