Eine Operation muss unter Berücksichtigung aller Befunde dann erwogen werden, wenn Schmerzzustände anhalten oder Lähmungserscheinungen aufgetreten sind. Ziel der Operation ist es, den aufgetretenen Druck auf das Rückenmark oder die Nervenwurzel zu beseitigen bzw., wenn vorhanden, Fehlstellungen der Wirbelsäule zu korrigieren. Die Wahl des konkreten Operationsverfahrens richtet sich dabei nach der Lage des Bandscheibenvorfalles und dem Ausmaß sonstiger Verschleiß bedingter Veränderungen.
Wenn bei der Operation die gesamte Bandscheibe ausgeräumt werden muß, wird um die Höhe des Bandscheibenraumes wiederherzustellen ein Bandscheibenersatz eingesetzt. Dabei findet überwiegend ein biokompatibler Kunststoffkörper oder eine Bandscheibenprothese Anwendung. Art und Umfang der in Frage kommenden Operationstechnik müssen für jeden Patienten individuell besprochen werden.
Neben der Bandscheibenoperation von vorn über einen ca. 3 cm messenden Hautschnitt am Hals werden ausserdem Operationen von hinten über den Nacken bei bestimmten Bandscheibenvorfällen und Einengungen des Rückenmarkskanals durchgeführt.