Organspendeausweis

Organspende

Aktuell hoffen in Deutschland mehr als 9.000 erkrankte Menschen auf der Warteliste, durch die Transplantation eines Organs wieder ein normales Leben führen zu können. Dem gegenüber stehen im Rahmen der Organspende jährlich weniger als 3.000 Organe, die transplantiert werden können.

Seit 2019 finden sich an allen Krankenhäusern in Deutschland benannte Transplantationsbeauftragte, wie Herrn Torben Henrich an der Paracelsus-Klinik Marl und Frau Dr. Raute Riege am Knappschaftskrankenhaus in Recklinghausen.

Frau Dr. Raute Riege beantwortet im Folgenden die meist gestellten Fragen rund umd das Thema Organspende.

Dr. Raute Riege:
Auf dem Organspendeausweis wird eine Entscheidung dokumentiert: Ist man für eine Organspende, für eine Organspende mit Einschränkung, oder gänzlich dagegen? In jedem Fall ist es wichtig, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Dr. Raute Riege:
Man sollte seinen Organspendeausweis erneuern, wenn man ihn verloren hat, sich der Name oder die Einstellung zu dem Thema geändert hat.

Dr. Raute Riege:
Besteht der Verdacht auf einen nicht behebbaren Ausfall des Gehirns, dann stellen zwei Fachärzte anhand eines festgelegten Protokolls diesen Funktionsausfall fest. Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns ist ein sicheres Todeszeichen und Voraussetzung für eine Organspende. Im Gegensatz zu der Entnahme von inneren Organen wie Herz, Lunge, und Leber, die unter aufrecht erhaltenem Herz-Kreislauf-Systems die Sauerstoffversorgung erfolgt, kann die Spende von Gewebe wie die Hornhaut des Auges noch bis zu 72 Stunden nach dem Kreislaufstillstand erfolgen. Somit kommen für eine Gewebespende potentiell rund zwei Drittel aller Verstorbenen infrage.

Dr. Raute Riege:
Die Einwilligung ist unabdingbare Voraussetzung für die Organspende. Vorrangig wird nach dem Vorliegen einer schriftlichen Erklärung des Patienten zur Organspende, beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, geschaut. Hat der Patient nicht selber eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende (§ 3 TPG) getroffen, so sind die nächsten Angehörigen angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Die nächsten Angehörigen sind gemäß §1a Nr. 5 TPG die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Maßgebend ist für die Angehörigen der (mutmaßliche) Wille des Verstorbenen, nicht ihre persönliche Auffassung zur Organspende. Erst wenn dieser mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht ermittelbar ist, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Vorstellungen.

Dr. Raute Riege:
Eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Allerdings sollten bekannte Vorerkrankungen wie beispielsweise eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung in den Organspendeausweisen unter Anmerkungen/Besondere Hinweise eingetragen werden.

Dr. Raute Riege:
Eine Organentnahme kann, z. B. bei bestimmten Infektionen oder bei Krebserkrankungen, ausgeschlossen sein. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. Für eine erfolgreiche Organspende ist entscheidend, ob die Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden bei hirntoten Menschen im Falle eines Einverständnisses zur Organspende unmittelbar vor der Entnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Organe zu überprüfen.

Dr. Raute Riege:
Entscheidend für die Organ- und Gewebespende ist nicht, wie alt eine Person ist, sondern ihr allgemeiner Gesundheitszustand und der Zustand der Organe, also das biologische Alter. Generell gilt aber, dass sich bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe zur Transplantation eignen als bei älteren. Auch eine einzige funktionstüchtige Niere eines mit über 70 Jahren verstorbenen Menschen kann einem Dialysepflichtigen wieder ein fast normales Leben schenken.

Die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant hat ein spezielles Programm entwickelt, in dessen Rahmen Organe älterer Menschen an ältere Patienten der Warteliste vergeben werden. Für Gewebe wie Augenhornhäute und Knochen gibt es keine Altersgrenze, Sehnen und Bänder können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden. Für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren.

Nach unten gibt es keine Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über die Zustimmung oder Ablehnung zur Organ- und Gewebespende. Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche einer Organentnahme selbst widersprechen, ab 16 können sie entscheiden, ob sie zustimmen oder eine Entnahme ablehnen.

Dr. Raute Riege:
In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten in Frage. Das gilt für die Niere und - seltener - einen Teil der Leber. Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein vollkommen normales Leben führen. Der Spender oder die Spenderin muss volljährig sein, über die Spende aufgeklärt worden sein und aus freien Stücken zugestimmt haben. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig. Der Spender und eventuell der Empfänger müssen sich einer Lebendspendekommission vorstellen. Dabei überprüft die Kommission, ob die Einwilligung zur Lebendspende tatsächlich freiwillig und ohne Zwang erfolgt und dass kein Organhandel vorliegt. Die Lebendspendekommission wird entsprechend dem jeweiligen Landesgesetz gebildet..

Dr. Raute Riege:
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation organisiert in Absprache mit dem Entnahmekrankenhaus und den zuständigen Transplantationszentren die Organentnahme. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie eine Operation. Während und nach der Entnahme ist der würdevolle Umgang mit dem bzw. der Verstorbenen selbstverständlich. Die Angehörigen können anschließend in jeder gewünschten Weise Abschied vom verstorbenen Menschen nehmen. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.

Dr. Raute Riege:
Die Organe werden steril verpackt und gekühlt aufbewahrt und zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Die Funktion des Transplantates und das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert die dafür notwendige Logistik und stellt den reibungslosen Ablauf sicher. Im Transplantationszentrum werden die Organe in Empfang genommen. Hier endet die Aufgabe der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Organspendeprozess.

Dr. Raute Riege:
Nein, dies ist nicht möglich. Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält klare Vorgaben für eine transparente und patientenbezogene Organverteilung durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Holland). Die postmortale Vergabe von gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung.

Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spenderorgane, unabhängig von medizinischen Kriterien, zum Beispiel Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus, ist damit rechtlich ausgeschlossen.

Dr. Raute Riege:
Für die Transplantation eines Organes ist unbedingt die Erlaubnis der Landesregierung erforderlich. Nur spezialisierte Krankenhäuser dürfen diese Operationen durchführen, dies sind meist Universitätsklinken. In unserer Umgebung gibt es in Bochum, Münster und Essen jeweils Transplantationszentren, die sich auch auf bestimmte Organe spezialisiert haben. Am Klinikum Vest werden also keine Organe transplantiert. Seit Jahren begleiten wir jedoch über die einzelnen Grenzen der Fachbereiche hinweg die Organspende.

Dr. Raute Riege:
Ja. Die in 2017 gestartete Kooperation zwischen den Knappschaftskliniken und der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist gut angelaufen. So wurden in beiden Häusern des Klinikum Vest Gewebespenden realisiert. In diesen Fällen ging es um die so genannte Hornhautspende. Wir hoffen, dass zukünftig noch mehr Menschen einer Hornhautspende zustimmen und so anderen Menschen neues Augenlicht schenken.
Dr. med. Raute Riege
Dr. med. Raute Riege
Fachärztin für Chirurgie, Viszeralchirurgie
Besondere Schwerpunkte: Minimal-invasive Chirurgie, Ärztliche Koordinatorin am
Darmkrebszentrum
Torben Henrich
Torben Henrich
Facharzt für Anästhesiologie, Rettungsmedizin, Spezielle Intensivmedizin
Deutschlands beste Ausbildungsbetreiber
Deutschlands beste Arbeitsgeber
Adipositaschirurgie
Antireflux Chirurgie
Endokrine Chirurgie
Hauttumoren
Kinderorthopaedie
Orthognathe Chirurgie
Parkinson
Psoriasis
Rekonstruktive Chirurgie
Adipositaschirurgie
Hautkrebs
Parkinson
Nordrheinwestfalen
Haut
KTQ-Zertifikat
Partner der PKV 2020
KLiK GREEN
Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit
Pro GESUND
Tumorzentrum im Revier
Erfolgsfaktor Familie
DGU