Entlassung - Das Klinikum Vest wünscht Ihnen alles Gute!

Entlassung

Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass Sie so schnell wie möglich wieder nach Hause möchten. Auch diesen Wunsch nehmen wir ernst. Den medizinisch richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung legt unser Ärzte-Team nach sorgfältiger Prüfung fest. Die Dauer eines Klinikaufenthaltes lässt sich nicht immer frühzeitig voraussagen, weil jeder Mensch anders auf die verschiedenen Behandlungen und Operationen reagiert. Sobald Ihre Gesundheit wieder hergestellt ist und Sie keiner weiteren stationären Behandlungen mehr bedürfen, wird Ihr behandelnder Arzt Ihre Entlassung anordnen.

Eine vorzeitige Entlassung gegen ärztlichen Rat oder aber das Verlassen des Krankenhauses ohne die Zustimmung des behandelnden Arztes / der Ärztin geschieht auf eigene Gefahr. In diesem Falle müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass Sie auf eigene Verantwortung nach Hause gehen werden.

Ein letzter Blick in Schränke und Schubladen
Vergewissern Sie sich, ob Sie Ihren Bademantel, die Pantoffeln, den Kulturbeutel und Ihr Handtuch eingepackt haben. Denken Sie an Ihre Wertsachen im Safe und an die Abgabe des Safeschlüssels!

Bevor Sie unser Haus verlassen, führt Ihr Weg noch einmal zur Kasse des Hauses. Dort zahlen sie Ihre Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt.
Das Telefon melden Sie bitte am Terminal in der Eingangshalle ab. Dort bekommen Sie auch Ihr restliches Guthaben und das Kartenpfand erstattet.

Ein guter Rat
Geben Sie Ihrem Körper ein wenig Zeit, sich wieder auf Ihr gewohntes Leben in der vertrauten Umgebung einzustellen. Insbesondere nach einem längeren Krankenhausaufenthalt sollten Sie sich nach Ihrer Entlassung noch einige Tage schonen.

Entlassmanagement
Jeder Patient mit einem nachstationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält eine individuelle Entlassung. Bei der Entlassung orientieren wir uns nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Durch eine gezielte Informationssammlung zu Ihrer Lebens- und Versorgungssituation erfolgt bereits im Aufnahmeprozess eine Einschätzung des zu erwartenden poststationären Unterstützungsbedarfs.

An der Organisation der Entlassung arbeiten die verschiedenen Berufsgruppen unseres Hauses und externe Institutionen zusammen.

Nun hat der Gesetzgeber zum 27.06.2017 den § 39 SGBV verabschiedet, der noch eindeutigere Regelungen zum Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung beinhaltet, als die Prozesse, die wir im Sinne einer guten Patientenorientierung schon lange umgesetzt haben. 


Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Entlassmanagement, zu der Sie über diesen Link automatisch weitergeleitet werden.
  

Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen:

Tel.: 02361 56-0
Fax: 02361 56-1098

Paracelsus-Klinik Marl:

Tel.: 02365 90-0
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