Verwahrung von Wertsachen

ZimmertresorLeider kommen auch im Krankenhaus immer mal wieder Diebstähle vor. Deshalb bitten wir Sie, wertvolle Gegenstände nach Hause zu geben. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie Wertgegenstände, die Sie täglich benötigen (z. B. geringe Geldmengen, Uhr, etc.) in einem abschließbaren Fach in Ihrem Schrank aufbewahren. Bei längerer Abwesenheit (z. B. während einer Operation) besteht die Möglichkeit, den Schlüssel beim Pflegepersonal in einem geschlossenen Kuvert zu hinterlegen.


Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Sie können besonders wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge an der Kasse (gegenüber der Information in der Eingangshalle) in Verwahrung geben. In diesem Fall erhalten Sie einen Beleg, der bei der Abholung vorzulegen ist.

Rückgabe von Wertsachen
Die Rückgabe von Bargeld und Wertgegenständen erfolgt an Sie persönlich gegen Vorlage des gültigen Personalausweises (ersatzweise auch Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und des Verwahrungsbeleges.
Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine andere, von Ihnen bestimmte Person, die Auszahlung annehmen. Dabei ist ebenfalls die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Rückerstattung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, größere Geldbeträge (ab 300 €) mindestens einen Tag vor der Abholung bei der Kasse anzumelden (Tel. 56-1016).

Sollten Sie um eine Überweisung auf Ihr Konto wünschen, bitten wir um Angabe Ihrer Bankverbindung.
Aufbewahrung von Wertsachen

Wertgegenstände, die Sie täglich benötigen, können in einem abschließbaren Fach, dass sich in Ihrem Schrank befindet, aufbewahrt werden.
Bei längerer Abwesenheit (z.B. während einer Operation) bieten wir Ihnen ebenfalls an, den Schlüssel beim Pflegepersonal zu hinterlegen.

 

Weiterhin können Sie besonders wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge an der Aufnahme in Verwahrung geben. In diesem Fall erhalten Sie einen Beleg, der bei der Abholung vorzulegen ist.

Rückgabe von Wertsachen

Die Rückgabe von Bargeld und Wertgegenständen erfolgt an Sie persönlich gegen Vorlage des gültigen Personalausweises (ersatzweise auch Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und des Verwahrungsbeleges.

Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine andere, als die von Ihnen bestimmte Person, die Auszahlung annehmen. Dabei ist ebenfalls die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Rückerstattung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, größere Geldbeträge (ab 300 €) mindestens einen Tag vor der Abholung  bei der Aufnahme anzumelden (Tel. 90-2011, 90-2012 oder 90-2013).

Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen

Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen:

Tel.: 02361 56-0
Fax: 02361 56-1098

Paracelsus-Klinik Marl:

Tel.: 02365 90-0
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