Verwahrung von Wertsachen
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Sie können besonders wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge an der Kasse (gegenüber der Information in der Eingangshalle) in Verwahrung geben. In diesem Fall erhalten Sie einen Beleg, der bei der Abholung vorzulegen ist.
Rückgabe von Wertsachen
Die Rückgabe von Bargeld und Wertgegenständen erfolgt an Sie persönlich gegen Vorlage des gültigen Personalausweises (ersatzweise auch Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und des Verwahrungsbeleges.
Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine andere, von Ihnen bestimmte Person, die Auszahlung annehmen. Dabei ist ebenfalls die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Rückerstattung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, größere Geldbeträge (ab 300 €) mindestens einen Tag vor der Abholung bei der Kasse anzumelden (Tel. 56-1016).
Sollten Sie um eine Überweisung auf Ihr Konto wünschen, bitten wir um Angabe Ihrer Bankverbindung.
Wertgegenstände, die Sie täglich benötigen, können in einem abschließbaren Fach, dass sich in Ihrem Schrank befindet, aufbewahrt werden.
Bei längerer Abwesenheit (z.B. während einer Operation) bieten wir Ihnen ebenfalls an, den Schlüssel beim Pflegepersonal zu hinterlegen.
Weiterhin können Sie besonders wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge an der Aufnahme in Verwahrung geben. In diesem Fall erhalten Sie einen Beleg, der bei der Abholung vorzulegen ist.
Rückgabe von Wertsachen
Die Rückgabe von Bargeld und Wertgegenständen erfolgt an Sie persönlich gegen Vorlage des gültigen Personalausweises (ersatzweise auch Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und des Verwahrungsbeleges.
Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine andere, als die von Ihnen bestimmte Person, die Auszahlung annehmen. Dabei ist ebenfalls die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Rückerstattung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, größere Geldbeträge (ab 300 €) mindestens einen Tag vor der Abholung bei der Aufnahme anzumelden (Tel. 90-2011, 90-2012 oder 90-2013).
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen