Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette / Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Klinikum Vest GmbH ist ein moderner und zukunftsorientierter Gesundheitsdienstleister, der im Verbund der Knappschaft Kliniken ambulante und stationäre Behandlungsleistungen auf höchstem Niveau erbringt. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben an den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit orientieren. Dies spiegelt sich bereits in dem verbundweit etablierten Compliance Management System wieder. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Compliance-Beauftragten des Verbundes Gesetze, Richtlinien und freiwillige Kodizes eingehalten werden.
Dies umfasst selbstverständlich auch die gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Klinikum Vest GmbH bekennt sich durch die hier veröffentlichte Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Die Beachtung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist jederzeit zu gewährleisten. Dies umfasst die Verpflichtung, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und etwaige Verletzungen zu beenden.
Link zur Grundsatzerklärung
Wir werden der Verantwortung gerecht, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz uns auferlegt, indem wir die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und mit der Grundsatzerklärung eine Menschenrechtsstrategie veröffentlichen, die sich an alle Beschäftigten und unsere Vertragspartner richtet.
Die Klinikum Vest GmbH hat im Rahmen der Umsetzung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenen Pflichten ein Beschwerdeverfahren etabliert, um Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entgegenzunehmen.
Ansprechpartner/in hierfür ist unser/unsere Compliance-Beauftragte/r. Das Verfahren zum Umgang mit Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu unserer/m Compliance-Beauftragten haben wir in unserer hier abrufbaren Verfahrensordnung niedergelegt.
Link zur Verfahrensordnung
Weitere Informationen zu unser/unserem Compliance-Beauftragte/n finden Sie außerdem hier:
Link zum Internetauftritt des / der Compliance-Beauftragten
Ihre Ansprechpartner
Leon Sander
Compliance-Beauftragter und
Menschenrechtsbeauftragter
Dr. Tobias Mühlenbrock
Zentraler Compliance-Beauftragter
Dies umfasst selbstverständlich auch die gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Klinikum Vest GmbH bekennt sich durch die hier veröffentlichte Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Die Beachtung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist jederzeit zu gewährleisten. Dies umfasst die Verpflichtung, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und etwaige Verletzungen zu beenden.
Link zur Grundsatzerklärung
Wir werden der Verantwortung gerecht, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz uns auferlegt, indem wir die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und mit der Grundsatzerklärung eine Menschenrechtsstrategie veröffentlichen, die sich an alle Beschäftigten und unsere Vertragspartner richtet.
Die Klinikum Vest GmbH hat im Rahmen der Umsetzung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenen Pflichten ein Beschwerdeverfahren etabliert, um Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entgegenzunehmen.
Ansprechpartner/in hierfür ist unser/unsere Compliance-Beauftragte/r. Das Verfahren zum Umgang mit Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu unserer/m Compliance-Beauftragten haben wir in unserer hier abrufbaren Verfahrensordnung niedergelegt.
Link zur Verfahrensordnung
Weitere Informationen zu unser/unserem Compliance-Beauftragte/n finden Sie außerdem hier:
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Ihre Ansprechpartner
Leon Sander
Compliance-Beauftragter und
Menschenrechtsbeauftragter
Dr. Tobias Mühlenbrock
Zentraler Compliance-Beauftragter